Bankenaufsicht und Bankenregulierung bilden seit Jahren einen zentralen Fokus unserer Beratung. Wir beraten zahlreiche inländische und ausländische Bankinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Fondsverwalter und weitere Dienstleister mit Bezug zur Finanzindustrie.

Unsere Beratung umfasst hierbei nicht nur die Ausgestaltung und Implementierung von Vergütungssystemen, sondern auch zahlreiche weitere HR-Themen an den Schnittstellen zum Arbeits-und Datenschutzrecht sowie der Compliance. Ein besonderes Augenmerk unserer Expertise liegt deshalb auf Bonus-, Provisionsmodellen und anderen Formen der Incentivierung sowie auf den durch regulatorische Vorschriften überlagerten HR-Themen. Hierzu gehören folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • Implementierung und laufende Beratung zu Vergütungssystemen an der Schnittstelle zwischen KWG und InstitutsVergV einerseits und Mitbestimmungsrechten und allgemeinem Arbeitsrecht andererseits
  • Beratung von Auslandsbanken in Bezug auf ihre Vergütungssysteme in deutschen Niederlassungen und die Verzahnung zwischen dem jeweiligen nationalem Aufsichtsrecht und dem deutschen Arbeitsrecht
  • Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Fondsverwalter nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuchs, der AIFM-Richtlinie, der OGAW-Richtlinie und der ESMA-Leitlinien für solide Vergütungspolitiken, sowie von Wertpapierdienstleistern und Wertpapiernebendienstleistern nach Maßgabe des Besonderen Teils 8 der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp)
  • Beratung an weiteren Schnittstellen zur Harmonisierung bankenaufsichtsrechtlicher Vorgaben und solchen aus den Bereichen Datenschutzrecht und Compliance, bspw. MiFID II und Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO und BDSG

Das inhaltliche Beratungsangebot umfasst hierbei folgende Aspekte:

  • Ausgestaltung von Vergütungssystemen in Gestalt von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Bonus Policies
  • Erstellung von Gutachten, beispielsweise zur Vereinbarkeit von geplanten Gestaltungen mit aufsichtsrechtlichen Vorgaben
  • Prozessvertretung und Verteidigung von Bonusklagen vor den Arbeitsgerichten

Ansprechpartner in Fragen betreffend Vergütungssysteme bei Banken und Finanzdienstleistern sind Caroline Bitsch und Dr. Thilo Mahnhold. Die variable Vergütung im Arbeits- und Bankenaufsichtsrecht war bereits Gegenstand verschiedener Veröffentlichungen sowie von Mandanten-Infos und Mandantenveranstaltungen.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS