Die Beratung öffentlicher Arbeitgeber folgt eigenen, aus Sicht der klassischen arbeitsrechtlichen Beratung aber mitunter fremden Regeln. TVÖD und TV-L bergen gegenüber den Tarifwerken anderer Bereiche in Struktur und Inhalt immer wieder Überraschungen, die Personalvertretungsrechte des Bundes und der Länder sind aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Überlagerung mit betriebsverfassungsrechtlichen Mustern nicht zu erfassen. Die Besonderheiten einer öffentlich-rechtlichen Organisationsstruktur tun ihr übriges.

Die Beratung öffentlicher Arbeitgeber hat sich zu einer Spezialdisziplin innerhalb unserer Kanzlei entwickelt. Auch unser Schwerpunkt im innerbetrieblichen Konfliktmanagement bietet angesichts des für öffentliche Arbeitgeber geltenden Rechtsrahmens umso größere Potenziale. Folgende Themenschwerpunkte sind als Beispiel zu nennen:

  • Innerbetriebliches Konfliktmanagement
  • Compliance Strategien
  • Beteiligungsrechte des Personalrats im Rahmen der abgestuften Mitbestimmung oder in der Reorganisation
  • Effektivierung des Mitbestimmungsverfahrens
  • Trennungsszenarien einschließlich Kündigungsschutz
  • Personalgestellung

Ansprechpartner für die Beratung öffentlicher Arbeitgeber sind Dr. Thilo Mahnhold und Dr. Henning Reitz.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS